Versicherungen

Versicherungen & Co Wann habe ich Versicherungsschutz und wann nicht?

FAQ VERSICHERUNG ALS PDF

  • Welche Versicherungen sind im Mitgliedsbeitrag des Steirischen Bergsportführerverbandes inkludiert?

Im Mitgliedsbeitrag ist die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung und die Rechtsschutzversicherung für alle Bergsportführer*innen inkludiert.

 

  • Handelt es sich hier um unterschiedliche Versicherungen?

Aktuell läuft die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung über die Tiroler Versicherung, die Unfallversicherung über die Allianz

 

  • Welche Versicherung ist gesetzlich notwendig?

Laut Steiermärkischem Bergsportführergesetz müssen alle befugten Personen über eine Haftpflichtversicherung von mind. € 10 Mio. verfügen. Diese Versicherungssumme ist bei der Tiroler Versicherung gegeben.

 

  • Wann bin ich haftpflichtversichert und habe Rechtsschutz?

Bei der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung müssen wir als Verband dem Versicherer nachweisen, dass die Versicherungsprämie bezahlt wurde. D.h. wenn die Versicherung nicht vor dem 01.01. auf dem Konto des Steirischen Bergsportführerverbandes eingegangen ist, besteht für das laufende Jahr kein Versicherungsschutz. Aus diesem Grund kommt die Mitgliedervorschreibung immer schon Anfang Dezember, damit genügend Zeit ist, den Mitgliedsbeitrag einzuzahlen. Da der StBSFV für die Überwachung der Versicherungspflicht zuständig ist, müssen wir alle Mitglieder informieren, dass die Befugnis solange nicht ausgeübt werden kann, bis eine Einzahlung erfolgt ist. Bei einem Einstieg ins laufende Kalenderjahr gilt der Versicherungsschutz mit der Einzahlung des Mitgliedsbeitrages auf das Konto des StBSFV.

 

  • Wo gilt die Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Nicht versichert sind Schadenersatzansprüche aus Schäden, die nach US-Amerikanischem, Kanadischem oder Australischem Recht – bei welchem Gerichtsstand auch immer – klagsweise geltend gemacht werden.

 

  • Wo gilt die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung gilt weltweit.

 

  • Zu welchem Zeitpunkt bin ich unfallversichert?

Bei der Unfallversicherung muss der Verband eine Namensliste an den Versicherer schicken, Versicherungsschutz besteht nur für Personen, die namentlich an die Versicherung gemeldet wurden. Da das Nachmelden einzelner Mitglieder nicht möglich ist, meldet der Verband im Monatsrhythmus neue Mitglieder an die Versicherung. Neue Mitglieder werden über das Inkrafttreten ihres Versicherungsschutzes informiert.

 

  • Leistet die Unfallversicherung auch bei Freizeitunfällen?

Ja, im der Versicherungspolizze ist der versicherte Bereich angeführt: Sämtliche Dienste/ Tätigkeiten / Ausübungen, sowohl entgeltlich, als auch unentgeltlich, als Person alleine oder in einer Gruppe, auf Bergfahrten im alpinen Gelände und bei Schluchtentouren mit oder ohne Benützung eines Wasserfahrzeuges/Schwimmkörpers. Zu Bergfahrten gehören insbes. auch Wanderungen, Schitouren, Bergbesteigungen oder Bergabfahrten ohne Einschränkung hinsichtlich der Schwierigkeitsgrade, mit oder ohne Schier / bzw. anderer Hilfsmittel, überwiegend außerhalb des Bereichs markierter Schipisten. Das Befahren markierter Schipisten gilt dann als mitversichert, wenn dies zur Tour/Route gehört und geplant wurde. Anderweitiges Befahren von markierten Schipisten (zB. mit Tages-, Wochen- oder Saisonkarten und dergleichen ) gilt ausdrücklich als nichtversichert. Andere entgeltliche, beruflichen Tätigkeiten als oben genannte gelten ausdrücklich als nicht versichert.

 

  • Gibt es Einschränkungen der Versicherung für Mitglieder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Steiermark haben?

Nein, es handelt sich hier um Kollektivversicherungen. Ein Versicherungsvertrag kann in Österreich nicht abgeschlossen werden, wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist Bei den vorliegenden Versicherungen ist der Versicherungsnehmer aber ist der Verband, die versicherten Personen sind die Mitglieder des Verbandes. Somit spielt es kleine Rolle, ob das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in Österreich, Deutschland oder Italien hat. Es gibt keinen Verweis oder Ausschlüsse, dass Personen die ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben „nicht“ mitversichert sind. Es gilt hier immer das österreichische Recht.

 

  • Welche Tätigkeiten sind durch die Haftpflichtversicherung gedeckt?

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Tätigkeit, zu der die versicherte Person aufgrund geltender Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften berechtigt ist. Achtung: Bei Führungen außerhalb der Steiermark ist immer darauf zu achten, dass man sich im Rahmen der geltenden Gesetze des jeweiligen Landes bewegt. Bergsportgesetze sind nicht nur in Österreich Ländersache sondern teilweise auch in anderen Staaten. Die Bestimmungen der Länder/Kantone/Provinzen/Departements etc. sind hier sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig vor Antritt einer geführten Tour ausreichend über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren.

 

  • Welche Tätigkeiten sind durch die Haftpflichtversicherung sicher nicht mehr gedeckt?

Prinzipiell ist der Versicherungsschutz weit gefasst. Übe ich jedoch Tätigkeiten aus, für die ich als Person keine Befugnis (z.B. wenn ich als Steirische/r Bergwanderführer*in eine Gletschertour führe) habe, dann ist kein Versicherungsschutz mehr gegeben.

 

  • Wie verhält es sich mit zusätzlichen Tätigkeiten, die nicht dem Befugnisumfang des/der jeweiligen Bergsportführers/in entsprechen?

Hier geht es um Tätigkeiten wie z.B. beim Routensetzen, Einrichten von Klettergärten, Instandhaltung von Klettersteigen und ähnlichen Tätigkeiten, wo eine Nahebezug zum jeweiligen Befugnisumfang gegeben ist, es sich aber um keine der jeweiligen Berufsgruppe typischen Tätigkeiten handelt. Hier stellt der Gewerbeschein die Grenze der erlaubten und damit auch versicherten Tätigkeit dar. Ist für eine Tätigkeit also ein Gewerbeschein notwendig, muss dieser natürlich auch vorliegen, um im Schadenfall Versicherungsschutz zu haben. Ist kein Gewerbeschein notwendig, sind diese Tätigkeiten im Normalfall durch die Haftpflichtversicherung gedeckt?

 

  • Was heißt im Normalfall?

Die Bergsportführer-Versicherungen deckt nur die gelegentliche Ausübung derartiger Tätigkeiten ab. Wer hier bedeutende Umsätze damit erzielt, sollte sich eine zusätzliche Haftpflichtversicherung zulegen. Um im Zweifelsfall abzuklären, ob eine Tätigkeit über das gelegentliche Maß hinausgeht, ist es ratsam, hier beim Versicherer bzw. beim Verband nachzufragen.

 

  • Falls ich eine zusätzliche Tätigkeit ausübe, die es erfordert, einen Gewerbeschein zu beantragen, was muss ich hier noch beachten?

Zuerst ist immer zu prüfen, ob für diese zusätzliche Tätigkeit ein Gewerbeschein erforderlich ist.  Der Gewerbeschein gilt österreichweit und ist unabhängig von den (Berg-) Sportgesetzen der einzelnen Bundesländer. Die Beantragung ist kostenlos, allerdings fällt man mit dem Besitz des Gewerbescheins in die Zuständigkeit der Wirtschaftskammer und ist entsprechend verpflichtet Kammerumlage zu leisten (diese ergibt sich aus dem Umsatz, welcher durch diese Tätigkeit erzielt wurde). Es kann auch sein, dass sich dadurch die Tourismusabgabe erhöht.

 

  • Wo kann ich die Allgemeinen Bedingungen der einzelnen Versicherungen einsehen?

Im Mitgliederbereich kannst du unter „Dokumente für mich“ alle Versicherungsbedingungen und die Polizzen downloaden.

 

  • Was mache ich, wenn ein Versicherungsfall eintritt?

Unter „Dokumente für mich“ findest du auch die Schadensmeldungsformulare für die einzelnen Versicherungen. Bitte informiere auch immer den Verband, wenn ein Versicherungsfall eintritt und du diesen and die Versicherung meldest.

 

  • Muss ich eine Haftpflichtbestätigung mitführen?

In Italien gilt seit Jänner 2022 ein Gesetz, das eine Haftpflichtversicherungsbestätigung in Englisch oder Italienisch mitzuführen ist, wenn in Italien Skitouren oder Schneeschuhtouren unternommen werden. Das Gesetz gilt für alle Nationalitäten, selbst wenn man nur einen Waldweg entlang geht. Die Haftpflichtbestätigung (deutsch, englisch, italienisch) für das aktuelle Jahr kann im internen Bereich heruntergeladen werden. Das Gesetz gilt nicht für die Berufsausübung sondern auch im privaten Bereich.

 

  • Wann brauche ich eine zusätzliche Haftpflichtversicherung?

Alle vom Land Steiermark autorisierten Bergsportschulen benötigen eine zusätzliche Betriebshaftpflichtversicherung. Alle Details zu den Bergsportschulen finden sich in der separaten FAQ Alpinschulen, die ebenfalls im Mitgliederbereich zu finden ist.

 

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich bezüglich des Versicherungsschutzes noch offene Fragen haben?

Die Geschäftsstelle des StBSFV ist für deine Fragen da. Sollte es sich um Fragen handeln, die über den Umfang dieser FAQs hinausgehen, müssen wir zumeist beim Versicherer nachfragen. Da auch hier wieder ein Nachfragen beim zuständigen Referenten notwendig ist, bitten wir Dich, konkrete Fragen in schriftlicher Form an uns zu schicken, damit wir diese weiterleiten können.

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