Sicher in den Schluchten Tarife 2026 Empfohlener Mindesttagsatz
Als allgemeiner Tarif für einen Führungstag beim Canyoning gilt ein Tagessatz von EUR 360,00. —
Die Tarife des StBSFV stellen den empfohlenen Mindesttagessatz dar.
Eine Ausweisung der Umsatzsteuer ist davon abhängig, ob der/die Canyoningführer*in zur Verrechnung der Umsatzsteuer befreit oder verpflichtet ist.
Eine allfällige Verrechnung eines Stundesatzes bzw. eines Fixbetrages je nach Schluchtbegehung ist individuell zu vereinbaren.
Alle anfallenden Spesen (Unterkunft, Verpflegung, Mautgebühren, Kosten für Aufstiegshilfen, amtliches Kilometergeld, usw.) sind von dem Gast/den Gästen zu tragen.
Zur Regelung der vertraglichen Bestimmungen wird auf die jeweiligen AGB des/der Canyoningführer/in verwiesen, mit dem/der ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird.
