Sicher am Berg Tarife 2026 Empfohlener Mindesttagsatz
Als allgemeiner Tarif für einen Führungstag beim Bergwandern gilt ein Tagessatz von EUR 320,00. —
Die Tarife des StBSFV stellen den empfohlenen Mindesttagessatz dar.
Eine Ausweisung der Umsatzsteuer ist davon abhängig, ob der/die Bergwanderführer*in zur Verrechnung der Umsatzsteuer befreit oder verpflichtet ist.
Eine allfällige Verrechnung eines Stundesatzes ist individuell zu vereinbaren.
Alle anfallenden Spesen (Unterkunft, Verpflegung, Mautgebühren, Kosten für Aufstiegshilfen, amtliches Kilometergeld, usw.) sind von dem Gast/den Gästen zu tragen.
Zur Regelung der vertraglichen Bestimmungen wird auf die jeweiligen AGB des/der Bergwanderführer/in verwiesen, mit dem/der ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird.
