Sportkletter­lehrer*in

Befugnis Fels Was darf ein/e Sportkletterlehrer*in?

Sportkletterlehrer*innen können selbständig Personen beim seilfreien Klettern in Absprunghöhe (Bouldern), beim gesicherten Klettern an künstlichen Kletteranlagen sowie beim gesicherten Klettern an vollständig mit Bohrhaken ausgestatteten Kletterrouten und Klettergärten im natürlichen Fels, die einfach über Wanderwege oder Steige ohne alpinen Schwierigkeitsgrad zu erreichen sind, führen, begleiten und unterrichten.

Die Sicherung hat in der Seilschaft vom Wandfuß aus zu erfolgen, es sei denn, die Sicherung wird durch zertifizierte Sicherungsautomaten an künstlichen Kletteranlagen gewährleistet.

Die Berechtigung erstreckt sich auch auf das Unterrichten der erforderlichen Seil- und Sicherungstechniken des Sportkletterns im Ein-Seillängenbereich wie Vorstiegsklettern, Errichten einer Umlenkung an vorhandenen Fixpunkten, Topropeklettern sowie aktives und passives Abseilen.

Die Techniken des Mehrseillängenkletterns und Alpinkletterns wie Standplatzbau, Anwendung mobiler Sicherungsmittel oder Abseilen über mehrere Seillängen dürfen im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit weder angewendet noch unterrichtet werden.

Das Gesetz
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