Mitglied im StBSFV werden

Wie kann ich Mitglied im Verband werden?

Ordentliche Mitglieder des Verbandes können nur befugte Bergsportführer*innen sein. D.h. eine Voraussetzung für die Aufnahme eine neuen Mitgliedes im Verband ist die erfolgte Autorisierung als Berg- und Schiführer*in, als Sportkletterlehrer*in oder als Canyoningführer*in durch das Land Steiermark oder die Befugniserteilung als Bergwanderführer*in durch den StBSFV.

Der Antrag für die Befugniserteilung und Aufnahme in den StBSFV für Bergwanderführer*innen kann hier runtergeladen werden. Bitte ausfüllen und an den Verband schicken (bergwandern@bergsport-stmk.at):

Antrag Aufnahme Bergwandern

Der Antrag für die Aufnahme aller anderen Berufsgruppen findet sich hier (bitte ausfüllen und an office@bergsport-stmk.at schicken):

Antrag Aufnahme Verband Bergführen/Sportklettern/Canyoning)

 

Muss ich Mitglied im Verband werden?

Wer einen Beruf ausübt, der vom Steiermärkischen Bergsportgesetz erfasst ist, für den gilt die Pflichtmitgliedschaft beim Steirischen Bergsportführerverband. Die Ausübung des Berufes hat nichts mit Selbständigkeit oder Unselbständigkeit zu tun. Somit hat das Gesetz auch Gültigkeit für Personen, die z.B. in einer Kletterhalle, einem Raftingunternehmen oder in einem Tourismusbetrieb angestellt sind.

 

Muss ich auch Mitglied im Verband sein, wenn ich den Beruf gar nicht ausübe?

Hier gibt es die Möglichkeit, die Befugnis ruhend zu stellen. Die Ruhendstellung bzw. Wiederaufnahme der Tätigkeit muss dem Verband angezeigt werden. In vollen Kalenderjahren, in denen der Beruf ruhend gestellt ist, ist kein Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Der Ausweis ist für den Zeitraum der Ruhendstellung an den Verband zu retournieren.

 

Kann ich eine Ruhendstellung auch gleich nach der Befugniserlangung beantragen?

Ja das ist möglich – dazu reicht eine Mitteilung an den Verband.

 

Kann ich trotz Ruhendstellung wenige Tage im Jahr als Bergsportführer*in tätig sein?

Im Zeitraum der Ruhendstellung ist man für die Tätigkeit nicht versichert. Es können solange keine Führungs- und Lehrtätigkeiten durchgeführt werden, solange die Tätigkeit nicht wieder über den Verband aufgenommen wurde.

 

Wie kann ich nachweisen, dass ich Mitglied im Verband bin?

Laut Gesetz müssen befugte Bergsportführer*innen bei Ausübung des Berufes den Ausweis der jeweiligen Berufsgruppe mitführen. Der Steirische Bergsportführerverband ist für das Erstellen der Ausweise mit der Aufschrift „befugte/r XXXXXXXX“ zuständig. Der Ausweis wird nach der Aufnahme des/der Bergsportführer*in in den Steirischen Bergsportführerverband zugesandt.

 

Was kostet die Mitgliedschaft im Steirischen Bergsportführerverband?

Die Mitgliedsbeiträge für die einzelnen Berufsgruppen richten sich nach den empfohlenen Tagsätzen je Berufsgruppen. Die aktuellen Tarifblätter findest du auf den Unterseiten der jeweiligen Berufsgruppe. Die Versicherungsbeiträge (Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung) und eventuell notwendige Beiträge an Dachverbände sind im Mitgliedsbeitrag inkludiert.

 

Gibt es eine Reduktion des Mitgliedsbeitrages, wenn ich z.B. erst im Juli dem Verband beitrete?

Im Mitgliedsbeitrag sind alle Versicherungsleistungen inkludiert. Es gibt hier keine anteiligen Beiträge für die Mitglieder. Deshalb sind auch keine unterjährig ermäßigten Beitragszahlungen möglich. Zum Thema Versicherungsschutz gibt es das Dokument FAQ Versicherungen, das für alle Mitglieder zugänglich ist.

Hier findest du die FAQ für die Berufsgruppen Sportklettern und Canyoning.

 

 

 

 

 

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Näheres finden Sie in den Datenschutzbestimmungen
Optionen
Analytics
Zustimmen