European Professional Card

Führen im Ausland DER EPC Was muss ich dazu wissen?

Die European Professional Card (EPC) wurde von der europäischen Kommission zur Erleichterung der dauerhaften, grenzüberschreitenden Ausübung mobiler Berufe, z.B. Architekt*innen, Krankenpfleger*innen und eben Bergführer*innen eingerichtet. Grundsätzlich ist die EPC eigentlich keine neue bürokratische Hürde sondern eine Vereinfachung eines Prozederes, das eigentlich bisher schon rechtlich notwendig bzw. vorgeschrieben war, jedoch praktisch nie kontrolliert und somit auch nie eingehaltenworden ist. Vereinfacht dargestellt, muss jede Bergführerin und jeder Bergführer, die oder der sich über den Ausflugsverkehr hinaus (+/-10Tage) in einem andern Land tätig ist, dort auch autorisieren lassen. Der EPC vereinfacht dieses Autorisierungsprozedere, indem man das relativ einfach von zu Hause aus machen kann und nicht die lokalen Behörden vor Ort kontaktieren bzw. aufsuchen muss.

Der EPC muss in den Ländern Italien und Frankreich beantragt werden. Die Schweiz gehört nicht zur EU, hier gibt es ein eigenes Antragsprocedere. Die Bestätigung, dass man als Bergführerin oder Bergführer beim österreichischen Verband gemeldet und versichert ist, kann nur vom, VÖBS ausgestellt werden. Gerne könnt ihr auch über den Landesverband diese Bestätigung anfordern, wir leiten das dann weiter. Achtung: Der EPC ist immer nur 1 Jahr gültig und muss dann wieder über das Portal verlängert werden.

Den Antrag für den EPC müsst ihr selber machen, siehe dazu auch die Anleitung zur Beantragung des EPC vom VÖBS. Vom Landesverband bekommt ihr eine Nichtuntersagungsbescheinigung für eure Tätigkeit (bitte dass benötigte Land angeben). Die Versicherungsbestätigung könnt ihr euch im Downloadbereich selber runterladen.

Die benötigten Unterlagen werden dann im Portal des europäischen Binnenmarktsystems (IMI) hochgeladen. Die Vollständigkeit der hochgeladenen Dokumente wird dann von einer Sachbearbeiterin des Landes Steiermark überprüft (mit dieser Sachbearbeiterin stehen wir im ständigen Austausch). Von dieser Stelle bekommt ihr dann einen Bescheid, der dann natürlich auch in dem beantragten Land Rechtsgültigkeit hat. Mit diesem Bescheid werden euch auch Gebühren vorgeschrieben.

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