Fortbildungen

Fortbildungen Anmeldung, Abrechnung, Anerkennung & Co

FORTBILDUNGFOLDER 2026

Allgemeines

Durch das Steiermärkische Bergsportgesetz sind für alle Berufsgruppen 2 Fortbildungstage in 2 Jahren nachzuweisen. Wird die Fortbildungspflicht nicht erfüllt, so ruht die Befugnis des/der Bergsportführer*in, ein kommerzielles Führen ist dann nicht möglich.

Zum Verständnis: Eine im System hinterlegte Fortbildung ist 1,99 Jahre gültig, ab 2 Jahren wird sie nicht mehr als aktive Fortbildung gezählt. Bei Neueintritten in den Verband zählt das Datum der Autorisierung – dann hast du bis zu 2 Jahre Zeit, die benötigten 2 FB-Tage zu absolvieren. Du musst jederzeit 2 gültige FB-Tage nachweisen können.

Alle Fortbildungsanmeldungen erfolgen ausschließlich über den internen Bereich der Datenbank. Dieser ist für alle Bergsportführerinnen und Bergsportführer, die im Verband gemeldet sind, zugänglich und wird durch die zentrale Datenbank des VÖBS verwaltet. Im internen Bereich kannst du:

  •         deinen aktuellen Status bezüglich der Fortbildungspflicht einsehen
  •         dich für Fortbildungen an- und abmelden
  •         deine Fortbildungsbestätigungen downloaden
  •         deine Fortbildungsrechnungen downloaden

Nach dem Login im in den Mitgliederbereich des VÖBS kannst du unter dem Reiter „Meine Fortbildungen“ alle von dir besuchten Fortbildungen einsehen. Ein Klick auf den Reiter „Namen“ oder „Datum“ sortiert dir die Fortbildungen, so wie du es haben möchtest.

Am Beginn der Seite siehst du bis wann deine Fortbildungen gültig sind, und wann du spätestens eine neue Fortbildung besuchen musst. Als Verband sind wir vom Land damit beauftragt, die Einhaltung der Fortbildungspflicht zu überwachen. Solltest du deiner Fortbildungspflicht nicht nachkommen, wird deine Befugnis für die jeweilige Bergsportdisziplin ruhend gestellt.

 

An- und Abmeldung zu einer Fortbildung

Alle Fortbildungsanmeldungen erfolgen ausschließlich über den internen Bereich der Datenbank. Der interne Bereich ist über den Login Button auf der Homepage (bergsport-stmk.at oder bergfuehrer.at) zugänglich. Die Zugangsdaten erhältst du als Mitglied des StBSFV von der Geschäftsstelle. Im internen Bereich kannst du dich für die deiner Berufsgruppe zugeordneten Fortbildungen an- und abmelden und deine Fortbildungsbestätigungen downloaden. In der Übersicht siehst du, bis wann deine Fortbildungen gültig sind, und wann du spätestens eine neue Fortbildung besuchen musst. Das Steiermärkische Bergsportgesetz sieht für alle Berufsgruppen zwei Fortbildungstage in zwei Jahren vor.

Mit der Anmeldung zur gewünschten Fortbildung bekommst du ein automatisch generiertes Mail an die von dir hinterlegte E-Mail Adresse. Du kannst dich im internen Bereich jederzeit wieder von der Fortbildung abmelden. Beachte bitte, dass bei

Abmeldungen nach dem Ende der Anmeldefrist eine Stornogebühr von 100% des Kursbeitrages zu zahlen ist. Falls du verhindert bist, melde dich rechtzeitig ab – bei kurzfristigen Abmeldungen gib bitte der Geschäftsstelle oder der Ausbildungsleitung Bescheid.

 

Letzte Infos vor der Fortbildung

Einige Tage vor der Fortbildung bekommst du noch letzte News, eine Detailausschreibung und eine Teilnehmer*innenliste, die die Bildung von Fahrtgemeinschaften erleichtern soll. Falls du hier nicht einverstanden bist, dass wir deine Kontaktdaten an die anderen Teilnehmer*innen weitergeben, gib uns bitte im Vorhinein Bescheid.

 

Kosten und Zahlung

Fortbildungen sind seit 2024 kostenpflichtig. Der Kostenbeitrag beträgt unabhängig vom Ausbildner*innen-Teilnehmer*innen Verhältnis ab 2026 €50.–/Ausbildungstag. Kostenfrei bleiben weiterhin Ausbildungen, bei denen es sich um Arbeitseinsätze handelt. Die Rechnungssumme ist auf das Konto des Steirischen Bergsportführerverbandes zu überweisen. Alle Rechnungen des Verbandes sind auch in Deinem Mitgliederbereich abrufbar. Die Fortbildung wird nach Erhalt der unterschriebenen Fortbildungsbestätigungen vom Ausbildungsleiter als teilgenommen eingetragen.

Aufgrund der vielen kurzfristigen Abmeldungen und dadurch ungenutzten Fortbildungsplätzen wird ab 2026 eine Stornogebühr über den vollen Kostenbeitrag fällig, wenn die Fortbildung nach dem Ende der Anmeldefrist (zumeist 2-4 Tage vor der Fortbildung) storniert wird. Bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verzichten wir auf die Einhebung des Kostenbeitrages.

 

Anerkennung von Fortbildungen

Da es je nach Berufsgruppe unterschiedliche Fortbildungen gibt, werden dir nur die Fortbildungen angezeigt, die für deine Berufsgruppe ausgeschrieben sind. Du kannst also alle Fortbildungen besuchen, die dir im internen Bereich angezeigt werden. Dabei ist es unerheblich, von welchem Bundesland die Fortbildung angeboten wird. Achtung: Für die Berechnung des aktuellen Fortbildungsstatus („..du benötigst bis XXXXXX keine weiteren Fortbildungen“) werden nur Fortbildungen gezählt, die in der Datenbank als Pflichtfortbildungen geführt sind. Für Mitglieder, die mehrere Berufsgruppenmitgliedschaften im Verband innehaben, gilt: Sollten Fortbildungen für mehrere Berufsgruppen freigeschalten sein, zählt der Besuch einer Fortbildung als Pflichtfortbildung für mehrere Berufsgruppen.

 

Fortbildungen anderer Bergsportführerverbände

Da Fortbildungen nicht automatisch für die Mitglieder aus anderen Bundeländern freigeschalten sind, obliegt es dem/der einzelnen Bergsportführer*in sich bei der Geschäftsstelle des jeweiligen Bundeslandes zu melden, in dem er eine Fortbildung besuchen möchte.

 

Fortbildungen anderer Staaten

Fortbildungen anderer Staaten werden nur anerkannt, wenn sie von Verbänden durchgeführt werden, die Mitglieder im IVBV sind. Für eine Anerkennung einer solchen Fortbildung ist die Fortbildungsbestätigung an die Geschäftsstelle zu schicken.

 

Fortbildungen externer Organisationen

Fortbildungen von externen Organisationen, können anerkannt werden, wenn der Ausbildungsleiter der jeweiligen Berufsgruppe dem zustimmt. Um eine Anerkennung solcher Fortbildungen zu erreichen, muss im Vorhinein ein Antrag beim Verband gestellt werden. Sollte diesem Antrag stattgegeben werden, dann wird von der Geschäftsstelle ein Kontingent beim Veranstalter reserviert und die Fortbildung in der Datenbank angelegt. Damit ist sichergestellt, dass eine Fortbildungsbestätigung über das System erstellt werden kann, und die Fortbildung als Pflichtfortbildung im System geführt wird.

 

Anerkennung Fortbildungen anderer Rechtsträger im Einzelfall

Eine Anerkennung von Fortbildungen anderer Rechtsträger ist laut §17 des Steiermärkischen Bergsportgesetzes im Einzelfall möglich. Dazu ist ein Ansuchen an den Steirischen Bergsportführerverband um Anerkennung der vorgelegten Fortbildung zu stellen. Die Fortbildungsbestätigung hat den Ort, das Datum, den Namen des Teilnehmenden und des/der Ausbildungsleiter*in, den Inhalt der Fortbildung und die auszustellende Organisation zu beinhalten. Neben der Fortbildungsbestätigung ist eine Stundentafel der detaillierten Ausbildungsinhalte inkl. der Bestätigung durch den/die Ausbildungsleiter*in beizulegen. Dann kann die Fortbildung vom Steirischen Bergsportführerverband im Sinne der Gleichwertigkeit und Anrechenbarkeit geprüft werden – Fortbildungen müssen laut Gesetz dem neuesten Stand der für die Berufsausübung jeweils erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechen.

Die Prüfung der vorgelegten Fortbildung erfolgt vom Ausbildungsleiter der jeweiligen Berufsgruppe. Die Entscheidung über eine Anerkennung oder Ablehnung der vorgelegten Fortbildung erfordert einen Vorstandsbeschluss. Dieser kann erfolgen, wenn die geforderten Nachweise bis spätestens 14 Tage vor der nächsten Vorstandssitzung eingereicht werden.

 

Zusatzausbildungen durch andere Verbände

Diese Zusatzausbildungen werden vom Steirischen Bergsportführerverband als gesetzliche Fortbildungen im Ausmaß von max. 2 Tagen anerkannt. Bei diesen Zusatzausbildungen handelt es sich um Kurse, durch die ein/e Bergsportführer*in eine Zusatzqualifikation erhält, die er/sie beruflich nutzen kann. Dies wären derzeit zum Beispiel folgende Ausbildungskurse:

  • Sportkletterlehrer*in
  • Canyoningführer*in oder IVBV Canyoningführer*in
  • Bergwanderführer*in
  • Höhenarbeiter*in und Seilzugangstechniker*in Level 2, Level 3
  • Routensetzerkurs (A-, B-, C-Lizenz)

Da es hier viele unterschiedliche Ausbildungen gibt, bitte im Vorhinein beim Verband anfragen, ob eine solche Ausbildung als Pflichtfortbildung innerhalb des Verbandes anerkannt wird.

 

Zusammenfassung als Text

 

 

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