Um als Sportkletterlehrerin oder Sportkletterlehrer in der Steiermark entgeltlich führen zu dürfen ist eine Befugnis zur Ausübung der Tätigkeit notwendig. Diese Befugnis wird durch die Steiermärkische Landesregierung erteilt, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden. Als Nachweis der Befugnis dient der vom Bergsportführerverband ausgestellte Ausweis. Damit ist auch die Mitgliedschaft im Steirischen Bergsportführerverband nachgewiesen und gewährleistet, dass eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist.
Wo darf eine Sportkletterlehrerin/ein Sportkletterlehrer mit einer Gruppe oder Einzelpersonen unterwegs sein?
Sportkletterlehrerinnen oder Sportkletterlehrer können selbständig Personen beim seilfreien Klettern in Absprunghöhe (Bouldern), beim gesicherten Klettern an künstlichen Kletteranlagen sowie beim gesicherten Klettern an vollständig mit Bohrhaken ausgestatteten Kletterrouten und Klettergärten im natürlichen Fels, die einfach über Wanderwege oder Steige ohne alpinen Schwierigkeitsgrad zu erreichen sind, führen, begleiten und unterrichten.
Was darf eine Sportkletterlehrer/ein Sportkletterlehrer unterrichten?
Die Sicherung hat in der Seilschaft vom Wandfuß aus zu erfolgen, es sei denn, die Sicherung wird durch zertifizierte Sicherungsautomaten an künstlichen Kletteranlagen gewährleistet. Die Berechtigung erstreckt sich auch auf das Unterrichten der erforderlichen Seil- und Sicherungstechniken des Sportkletterns im Ein-Seillängenbereich wie Vorstiegsklettern, Errichten einer Umlenkung an vorhandenen Fixpunkten, Topropeklettern sowie aktives und passives Abseilen.
Die Techniken des Mehrseillängenkletterns und Alpinkletterns wie Standplatzbau, Anwendung mobiler Sicherungsmittel oder Abseilen über mehrere Seillängen dürfen im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit weder angewendet noch unterrichtet werden.
Wie kann sich eine Sportkletterlehrerin/ein Sportkletterlehrer ausweisen?
Der Ausweis sollte bei Sportkletterkursen immer dabei sein!
Wichtige Punkte am Ausweis:
1. Name
2. Lizenznummer
3. Geburtsdatum
4. Adresse
5. gültige Jahreskennung am Ausweis