Erkennung

Bis eine Berg- und Schiführerin/ein Berg- und Schiführer mit dir unterwegs sein darf, muss sie/er eine umfassende dreijährige Ausbildung absolvieren. Wenn die Ausbildung dann abgeschlossen ist nimmt er anschließend laufend an den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen teil, damit sein hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandard aufrecht bleibt.

Ausbildung

Ein Berg- und Schiführer sollte nach dem international höchsten Standard (IVBV) ausgebildet sein. Die Bergsportführerverbände der einzelnen Bundesländer haben die Ausbildung zentral an ihre Dachorganisation, den Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer, übertragen. Dieser führt die Ausbildung gemeinsam mit der Bundessportakademie Innsbruck (BSPA) durch. Durch die Zusammenarbeit mit der BSPA handelt es sich um eine staatlich anerkannte Ausbildung; dies ist die einzig mögliche Ausbildung in Österreich zum international legitimierten IVBV-Bergführer.

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung muss um die Autorisierung zur staatlich geprüften Berg- und Schiführerin/zum staatlich geprüften Berg- und Skiführer beim Amt der steiermärkischen Landesregierung angesucht werden. Dann wird der Ausweis mit gültiger Jahresmarke des nationalen und internationalen Verbandes ausgehändigt und die Person darf das internationale Berg- und Schiführer*innenabzeichen führen.

Befugnisbereich der Berg- und Schiführer*innen

Berg- und Schiführerinnen und Berg- und Schiführer sind durch ihre umfangreiche Ausbildung die Spezialist*innen am Berg und können alle Spielarten des Bergsteigens führen, unterrichten und ausbilden. Ausgenommen ist hier das Canyoning – hier bedarf es einer Zusatzausbildung, da am Ausweis ersichtlich ist.

Wie kann sich eine Berg- und Schiführerin/ein Berg- und Schiführer ausweisen?

Der internationale Ausweis sollte beim Führen immer dabei sein!

Wichtige Punkte am Ausweis:
1. Name
2. Lizenznummer
3. Zusatzausbildung Canyoning
4. Geburtdatum
5. Adresse
6. aktuelle Jahresmarken IVBV und national

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