Dein Berufsweg Die Ausbildung im Detail
Ausbildungsdauer
Die Befugnis zur Canyoningführerin/zum Canyoningführer kann in der Steiermark über folgenden Ausbildungsweg erlangt werden:
- Die komplette Ausbildung zum/zur Canyoningführer*in umfasst 21 Ausbildungstage sowie 29 Praxistage. Vor Beginn der Ausbildung sind 5 private Canyoningtouren nachzuweisen. Zusätzlich zum Ausbildungslehrgang ist eine unter der unmittelbaren Aufsicht einer Canyoningführerin/eines Canyoningführers mindestens 14 tägige Praxis zu absolvieren. Weiters sind noch 10 private Touren während der Praxiszeit zu dokumentieren. Diese Ausbildung wird in der Steiermark in Kooperation mit dem Kärntner Schluchtenführerverband durchgeführt.
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Die Übergangslösung von 2024, sich andere Ausbildungen im Canyoningbereich anrechnen zu lassen, ist aktuell nur auf Nachfrage möglich. Dazu ist es notwendig die Zeugnisse inkl. Stundenaufzeichnung über die erbrachten Theorie- und Praxiseinheiten und einen Nachweis einer neunmonatigen Führungstätigkeit im Canyoningbereich an den steirischen Bergsportführerverband zu schicken.
Über eine mögliche Zulassung zum 2-tägigen Autorisierungskurs für Canyoningführer*innen entscheidet der Steirische Bergsportführerverband. Nach dem Bestehenden des Autorisierungskurses (immanenter Prüfungscharakter) kann beim Land Steiermark direkt um die Autorisierung als Canyoningführer*in angesucht werden.
Für alle Interessierten gibt es hier eine Zusammenfassung, wie der Weg zur Berufsausbildung möglich ist. Zusätzlich haben wir noch die wichtigsten Fragen und Antworten in einem FAQ-Dokument zusammengefasst.
Canyoningführer*in Steiermark To do´s
Du hast die Ausbildung als Canyoningführer*in abgeschlossen. Beachte bitte, dass deine Tätigkeit als Canyoningführer*in in dem Bundesland rechtlich abgesichert sein muss, in dem du überwiegend tätig bist. Ansonsten gelten für dich die gesetzlichen Regeln des Ausflugsverkehrs, diese sind aber nur bei gelegentlichen Tätigkeiten möglich. D.h., wenn du hauptsächlich in der Steiermark tätig bist, musst du dich auch in der Steiermark autorisieren lassen.
Wie geht es nun weiter, wie kannst du dich als Canyoningführer*in autorisieren lassen und den Beruf ausüben:
mehr erfahrenACHTUNG: Eine Anerkennung der erworbenen beruflichen Qualifikation zur beruflichen Ausübung des Berufes ist innerhalb der EU notwendig, wenn die Ausübung des Berufes im Zielland (Bundesland, Region, Staat, …) durch gesetzliche Vorschriften reglementiert ist. Diese länderbezogenen Regelungen können zusätzliche Ausbildungen und Nachweise erfordern. Dies kann auch auf nicht EU-Mitgliedsstaaten zutreffen.
Du hast die Ausbildung als Canyoningführer*in abgeschlossen. Wie geht es nun weiter, wie kannst du dich als Canyoningführer*in autorisieren lassen und den Beruf ausüben: