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Canyoningführer*in werden Was erwartet mich?

Direkte Anmeldung Die Ausbildung im Detail
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Dein Berufsweg Die Ausbildung im Detail

Ausbildungsdauer

Die Befugnis zur Canyoningführerin/zum Canyoningführer kann in der Steiermark über unterschiedliche Ausbildungswege erlangt werden:

  • Die komplette Ausbildung zum/zur Canyoningführer*in umfasst 18 Ausbildungstage. Zusätzlich zum Ausbildungslehrgang ist eine unter der unmittelbaren Aufsicht einer Canyoningführerin/eines Canyoningführers eine mind. 14 tägige Praxis zu absolvieren. Diese Ausbildung wird in der Steiermark in Kooperation mit dem Kärntner Schluchtenführerverband durchgeführt.

ANMELDUNG 18-TAGESKURS

  • Als Übergangslösung gibt es 2024 die Möglichkeit, sich andere Ausbildungen im Canyoningbereich anrechnen zu lassen. Dazu ist es notwendig die Zeugnisse inkl. Stundenaufzeichnung über die erbrachten Theorie- und Praxiseinheiten und einen Nachweis einer neunmonatigen Führungstätigkeit im Canyoningbereich an den steirischen Bergsportführerverband zu schicken.

    Über eine mögliche Zulassung zum 2-tägigen Autorisierungskurs für Canyoningführer*innen entscheidet der Steirische Bergsportführerverband. Nach dem Bestehenden des Autorisierungskurses (immanenter Prüfungscharakter) kann beim Land Steiermark direkt um die Autorisierung als Canyoningführer*in angesucht werden.

    ANMELDUNG AUTORISIERUNGSKURS

  • Von Seite des Verbandes wird ein eintägiger Vorbereitungskurs (03.05.2024 oder 04.05.2024) angeboten, um die notwendigen Techniken mit einem Ausbilder durchzugehen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist nicht verpflichtend.

ANMELDUNG VORBEREITUNGSKURS

  • Eine weitere Möglichkeit Canyoningtouren zu führen, gibt es für staatliche geprüfte Berg- und Schiführer, die einen Ausbildungslehrgang absolviert haben, der nach den internationalen Richtlinien der Bergsportführerverbände abgehalten wurde (IVBV). Diese Zusatzausbildung ist dann auch am IVBV Ausweis vermerkt.

Für alle Interessierten gibt es hier eine Zusammenfassung, wie der Weg zur Berufsausbildung möglich ist. Zusätzlich haben wir noch die wichtigsten Fragen und Antworten in einem FAQ-Dokument zusammengefasst.

Autorisierungskurs des StBSFV Anmeldung

Anmeldung und AGB

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich Online – hier kannst du dich anmelden:

ANMELDUNG AUTORISIERUNGSKURS

Die Anmeldung wird nach erfolgreicher Anmeldung über unser Kursbuchungstool von uns bestätigt. Mit der Anmeldebestätigung wird auch eine Rechnung übermittelt. Erst nach der Anzahlung bzw. vollständigen Zahlung (bei Anmeldungen bis 30 Tage vor Kursstart) ist der Ausbildungsplatz garantiert!

Es wird empfohlen eine Reise-Storno/Abbruchsversicherung abzuschließen. Unter folgendem Link kannst du eine Stornoversicherung für den Kurs bzw. das Hotel abschließen:

Es gelten die AGB des Steirischen Bergsportführerverbandes. Mit der Anmeldung akzeptierst du vollinhaltlich alle Hinweise, Anforderungen und Bedingungen der Kursauschreibung! Mit der Anmeldung erklärst du dich einverstanden, dass im Schulungsgelände und am Veranstaltungsort Fotos und Filmaufnahmen angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation und der Bewerbung des Verbandes in Medien veröffentlich werden können.

Eine Anerkennung der erworbenen beruflichen Qualifikation zur beruflichen Ausübung des Berufes ist innerhalb der EU notwendig, wenn die Ausübung des Berufes im Zielland (Bundesland, Region, Staat, …) durch gesetzliche Vorschriften reglementiert ist. Diese länderbezogenen Regelungen können zusätzliche Ausbildungen und Nachweise erfordern. Dies kann auch auf nicht EU-Mitgliedsstaaten zutreffen.

Du hast die Ausbildung als Canyoningführer*in abgeschlossen. Wie geht es nun weiter, wie kannst du dich als Canyoningführer*in autorisieren lassen und den Beruf ausüben:

mehr erfahren

Du hast die Ausbildung als Canyoningführer*in abgeschlossen. Wie geht es nun weiter, wie kannst du dich als Canyoningführer*in autorisieren lassen und den Beruf ausüben:

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