Dein Berufsweg Die Ausbildung im Detail
Ausbildungsdauer
Die Befugnis zur Sportkletterlehrerin/zum Sportkletterlehrer kann in der Steiermark über unterschiedliche Ausbildungswege erlangt werden:
- Die komplette Ausbildung umfasst 21 Ausbildungstage. Zusätzlich sind mindestens 40 Unterrichtseinheiten á 50min an Praxis nachzuweisen. Nach einer Prüfung über die theoretischen Ausbildungsinhalte und positiver Absolvierung eines Lehrauftrittes kann nach einer Ausbildungsdauer von 9 Tage der Anwärterstatus erreicht werden. Diese Ausbildung wird aktuell nicht vom Steirischen Bergsportführerverband angeboten.
- Personen, die einen Instruktor oder Trainer Kurs Sportklettern an einer BSPA gemacht haben müssen fehlende Inhalte in einem 3-tägigen Kurs absolvieren. An theoretischen Inhalten sind dies Berufskunde, Natur- und Umweltkunde, Ethik- und Konfliktmanagement. Praktische Inhalte sind Rettungstechnik und Erste Hilfe. Nach Absolvierung des Ausbildungsmodul Sportklettern kann direkt um die Autorisierung als Sportkletterlehrer*in beim Land Steiermark angesucht werden. Die nächsten Termine für das Ausbildungsmodul Sportklettern finden sich hier.
- Personen, die die Ausbildung als Berg- und Schiführer*in in Österreich oder einer Sportkletterlehrerin/eines Sportkletterlehrers in einem anderen Bundesland oder in einem anderen Staat nachweisen können, wird die Ausbildung anerkannt. Es sind keine zusätzlichen Ausbildungsmodule zu absolvieren.
Ergänzungsprüfung Kletterniveau
- Im Rahmen einer eintägigen Ergänzungsprüfung muss das geforderte Kletterniveau im Schwierigkeitsgrad 6b+ on-sight / 6c+ rotpunkt, die erforderliche Seil- und Sicherungstechnik und klettertechnische Fertigkeiten im Bouldern nachgewiesen werden. Nicht notwendig ist eine Ergänzungsprüfung für Berg- und Schiführer*innen, die die Ausbildung nach dem ab dem 1.10.2018 gültigen Lehrplan absolviert haben und für Sportkletterlehrer*innen aus anderen Bundesländern oder anderen Staaten.
Ergänzungssprüfung Lehrauftritt
Einen solche müssen alle österreichischen Bergführer*innen, die die die Ausbildung nicht nach dem ab dem 1.10.2018 gültigen Lehrplan und keinen Instruktor Sportkletterkurs absolviert haben und alle internationalen Bergführer*innen, die keinen Instruktor Sportkletterkurs nachweisen können, absolvieren.
Welche Prüfungen im Sportkletterbereich müssen gemacht werden, um die Autorisierung als Sportkletterführer*in zu erhalten:
Personen, die die komplette Ausbildung durchlaufen, müssen die vorgesehenen Prüfungen für die einzelnen Ausbildungsteile absolvieren.
Personen, die einen Instruktor Sportklettern Kurs an einer BSPA gemacht haben, die Ergänzungsprüfung bestanden und den Autorisierungskurs absolviert haben, müssen eine Prüfung in den Bereichen Berufskunde, Natur- und Umweltkunde, Ethik- und Konfliktmanagement, Rettungstechnik und Erste Hilfe erfolgreich bestehen.
Die Antworten auf viele Fragen zum Thema Ausbildung Sportkletterlehrer*in finden sich in den FAQ Sportkletterlehrer*in.
Alle Details der Anerkennung von Ausbildungen und Prüfungen finden sich in der Verordnung zum Steiermärkischen Bergsportgesetz.
To do´s Anmeldung
Anmeldung und AGB
Die Anmeldung zu allen Sportkletterkursen des Steirischen Bergsportführerverbandes erfolgt ausschließlich Online – hier kommst du zu den Kursen:
Sollten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur Teile der angebotenen Ausbildung oder Prüfungen erforderlich sein, bitten wir Interessierte, sich beim Steirischen Bergsportführerverband direkt zu melden.
Die Anmeldung wird nach erfolgreicher Anmeldung über unser Kursbuchungstool von uns bestätigt. Mit der Anmeldebestätigung wird auch eine Rechnung übermittelt. Erst nach der Anzahlung bzw. vollständigen Zahlung (bei Anmeldungen bis 30 Tage vor Kursstart) ist der Ausbildungsplatz garantiert!
Sollten aktuell keine Termine aufscheinen, bitte frag bei uns nach, wann der nächste Kurs geplant ist.
Es wird empfohlen eine Reise-Storno/Abbruchsversicherung abzuschließen. Unter folgendem Link kannst du eine Stornoversicherung für den Kurs bzw. das Hotel abschließen:
- Kurs: Kursstornoschutz
- Hotel: Hotelstornoschutz
Es gelten die AGB des Steirischen Bergsportführerverbandes. Mit der Anmeldung akzeptierst du vollinhaltlich alle Hinweise, Anforderungen und Bedingungen der Kursauschreibung! Mit der Anmeldung erklärst du dich einverstanden, dass im Schulungsgelände und am Veranstaltungsort Fotos und Filmaufnahmen angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation und der Bewerbung des Verbandes in Medien veröffentlich werden können.
Eine Anerkennung der erworbenen beruflichen Qualifikation zur beruflichen Ausübung des Berufes ist innerhalb der EU notwendig, wenn die Ausübung des Berufes im Zielland (Bundesland, Region, Staat, …) durch gesetzliche Vorschriften reglementiert ist. Diese länderbezogenen Regelungen können zusätzliche Ausbildungen und Nachweise erfordern. Dies kann auch auf nicht EU-Mitgliedsstaaten zutreffen.
Du hast die Ausbildung als Sportkletterlehrer*in abgeschlossen. Wie geht es nun weiter, wie kannst du dich als Sportkletterlehrer*in autorisieren lassen und den Beruf ausüben?