Erkennung und Befugnisbereich

Um als Bergwanderführerin oder Bergwanderführer der Steiermark entgeltlich führen zu dürfen ist eine Befugnis zur Ausübung der Tätigkeit notwendig. Diese Befugnis wird durch den steirischen Bergsportführerverband erteilt, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden. Als Nachweis der Befugnis dient der vom Bergsportführerverband ausgestellte Ausweis. Damit ist auch die Mitgliedschaft im Steirischen Bergsportführerverband nachgewiesen und gewährleistet, dass eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Ausbildung

Die Berufsausbildung zum Bergwanderführer/zur Bergwanderführerin erfolgt in der Steiermark durch den steirischen Bergsportführerverband. Die Ausbildungsinhalte werden von steirischen Berg– und Schiführer*innen sowie in einzelnen Bereichen von externen Fachkräften vermittelt. Wir arbeiten hier mit Gruppengrößen von max. 9 Personen. So ist eine zielgerechte Ausbildung in kleinen Gruppen gegeben.
Die Ausbildung gliedert sich in zwei Kursteile. Einen Sommerkurs zu 8 Tagen und einen Winterkurs zu 8 Tagen. Jeder Kursteil endet mit einer kommissionellen Abschlussprüfung.

Befugnisbereich der Bergwanderführer*innen

  • Sommer
    Führungen von Wanderungen auf Steigen und Wegen, die ohne alpintechnische Hilfsmittel durchführbar sind: Im weglosen Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr, im Gletschergebiet auf öffentlich gesicherten Wegen, geringfügige Schneefeldquerungen und abschnittsweise Wegführungen mit fix installierten Seilsicherungen.
  • Winter
    Führungen von Wanderungen im offensichtlich lawinensicheren Gelände, auch mit Schneeschuhen jedoch ohne alpintechnische Hilfsmittel.

Unterschied Bergwanderführer*in und Wanderführer*in!

Der Begriff “Wanderführerin”/”Wanderführer” ist gesetzlich nicht geregelt  und erfordert somit keine Befugniserteilung als Bergwanderführerin oder Bergwanderführer nach dem Steiermärkischen Bergsportgesetz, jede/r kann sich auch ohne Ausbildung so nennen. Mögliche Führungen beschränken sich dann aber auf die Tätigkeiten des folgenden Absatzes:

Geführte Wanderungen, die keinerlei alpintechnische Fähigkeiten und Fertigkeiten wie beispielsweise Orientierungsfähigkeit im Gelände, Kenntnisse alpiner Gefahren, lawinenkundliches Wissen, Wetterkunde oder Trittsicherheit verlangen und sich auf eine alpintechnisch risikofreie Umgebung mit in unmittelbarer Nähe verfügbarer Infrastruktur, wie Beherbergungsbetriebe, Wohngebiete, Straßen, bewirtschaftete Almen und Hütten oder Liftanlagen, beschränken.

Der Steirische Bergsportführerverband empfiehlt, sich bei einer geführten Wanderungen einer befugten Bergwanderführerin oder einem befugten Bergwanderführer anzuvertrauen, da nur hier ein hoher Ausbildungsstandard garantiert ist.

Wie kann sich eine Bergwanderführerin/ein Bergwanderführer ausweisen?

Der Ausweis sollte immer dabei sein!

Wichtige Punkte am Ausweis:
1. Name
2. Lizenznummer
3. Geburtsdatum
4. Adresse
5. gültige Jahreskennung am Ausweis

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Näheres finden Sie in den Datenschutzbestimmungen
Optionen
Analytics
Zustimmen